Nichtwohngebäude 2024




08.12.2023. Hinweise zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude nach den noch nicht geänderten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes gibt es in einem Leitfaden ab 27.10.2023. Ab 27.10.2023 Im nächsten Jahr müssen neue Nichtwohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Anlagen werden auf dem Dach, dann auf Wohngebäuden ausgerüstet und die Pflicht gilt für grundlegende Dachsanierungen. Mit der Novelle werden die Mindestabstände für Solarmodule auf Dächern offiziell reduziert. Auch bei,





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