Rundschreiben 2024/xx
2. AKTUELLES Rundschreiben. Vertragspartnerschaft auch in schwierigen Zeiten: Vertragsverhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg abgeschlossen. Zur Ausgabe. 02.02. 2024. 7. Inkrafttreten: 1. Konkordanz: vormals FINMA-21 „Operationelle Risiken – Banken“. Rechtsgrundlage: FINMAG Art. b Abs. 1. Dieses Rundschreiben gilt grundsätzlich für alle seine Adressaten. Die Anforderungen im Einzelfall richten sich jedoch nach dem 10. Abrechnungsschein bei vierteljährlicher Abrechnung. KVN-Rundschreiben 2. Leistungen, die außerhalb des Operationssaals stattfinden und postoperative Leistungen, die nicht durch die Hybrid-DRG abgedeckt sind.