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7. Die Gesetzesänderung, 07. Inhaltsangabe.1. Febr. 2023. Mit der Änderung des BauGB ist auch eine Klarstellung verbunden. Demnach steht das unbenannte öffentliche Interesse, das sich aus dem bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot ergibt, grundsätzlich nicht mehr im Widerspruch zur optisch bedrückenden Wirkung der Errichtung von Windkraftanlagen. 16. August 2023. Die Gesetzesänderung, 08. Inhaltsangabe.





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