aufrührerisch 2024
10. Januar 2024. Abends. Am Weihnachtstag sollen einige Menschen in einem Restaurant in Messingen Hetzparolen zu einem bekannten Popsong gesungen haben. Gegen das Restaurant in der Frerener Straße ermittelt die Polizei nach eigenen Angaben derzeit wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Der Vermieter, 20. Oktober 2023. Justizminister Dr. Benjamin Limbach hat am Freitag, den 20. Oktober, den Gesetzesvorschlag des Landes NRW zur Verschärfung des Strafgesetzbuches im Bundesrat vorgestellt. Der Bundesrat beschloss daraufhin mit großer Mehrheit, den Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten; 5. M. Gegen den Mann aus Neubrandenburg, der kommunalpolitische Ambitionen hat, wird wegen Beleidigung, Drohung und Volksverhetzung ermittelt. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe. Tage. An dieser Stelle warnt die Frankfurter Polizei noch einmal davor, ausländerfeindliche oder volksverhetzende Parolen zu skandieren. Diese Nachricht war. 06.2024: übermittelt durch das Polizeipräsidium Frankfurt. Um über alle Polizeiberichte auf dem Laufenden zu bleiben. 4. Dezember 2022. Strafgesetzbuch, 192a – Jeder, der Inhalte 11 hat, die geeignet sind, die Menschenwürde anderer anzugreifen, indem er sie verwendet. 12. Ein Mann teilt Hassfotos in einer Whatsapp-Gruppe – und erhält vom Landgericht Würzburg eine Geldstrafe. Ein Urteil über „Witze“, die auch in geschlossenen Gruppen vorkommen. 28. Okt. 2022. Erfurt dpa th – Eine siebenköpfige Gruppe sang im Erfurter Stadtteil Ilversgehofen mehrere Hetzlieder. Nach Angaben der Polizei vom Freitag waren es sechs. 14.12.2023. Beleidigungen, Drohungen oder auch hetzerische Kommentare sind kein Kavaliersdelikt. Das heißt: Erst melden, dann löschen. 04.07. 2024, 10:00 - 12: Videobotschaften. Mitteilungen der Initiatoren und Unterstützer der Initiative.27. Sept. 2023. „, Inhalt und verfassungswidrige Merkmale im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes 1 Wer als Amtsträger im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes in einer Weise handelt, die geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das verfassungsmäßige Handeln zu gefährden von Behörden oder anderen öffentlichen Stellen,