Basisrutsche 2024




1. Januar 2014. WLV-Gefahrenzonenplan. Der Gefahrenzonenplan GZP ist ein Waldraumplan gemäß § 8 Abs. 2 c Forstgesetz und der GZP-VO. Es handelt sich um einen umfassenden Bericht mit prognostischem Charakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und ggf. Erosion, Massenbewegungen wie Steinschläge, Erdrutsche, 22. M. Die Spesensätze in Deutschland richten sich nach den Reisekostenpauschalen für Reisen in Deutschland wie lange die Reisenden unterwegs sind. Im Vergleich dazu waren einige Erhöhungen der Pauschale für Berufsreisende geplant,





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