Sachsen-Anhalt 2024
1. August 2023. Bis. Die anderen Produkte zur Wundbehandlung können im Rahmen einer Übergangsfrist weiterhin ohne Aufnahme in Anhang V der Arzneimittelrichtlinie verordnet werden, jedoch nur, wenn sie. Die praktischen Besonderheiten sind in der Prüfvereinbarung Sachsen-Anhalt aufgeführt,