Anreizsystem für E-Health zu Hause 2024




27. E-Health Home COVID-Incentive-Programm – 0. Programm abgelaufen – 09.2021. Konsultiert am 01.01.2024. Definitionsbestimmung. In dieser Verordnung gelten die folgenden Definitionen: − Pflege: Wlz-Pflege und Zvw-Pflege im Sinne von Absatz 1 des Gesetzes über Qualität, Beschwerden und Streitigkeiten im Gesundheitswesen. 25. Anreizsystem für E-Health zu Hause. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, durch die bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 26. E-Health Home Incentive Scheme. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung (EU) Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 19. E-Health Thuis-Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung (EU) Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden. 2. E-Health Thuis-Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 1. Jan. 2020. Anreizsystem für E -Gesundheit zu Hause. In dieser Regelung gelten folgende Definitionen: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 1. Jan. 2020. E-Health Home-Incentive-Programm. In dieser Regelung gelten folgende Definitionen: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, die auf der Grundlage des Vertrags bestimmte Kategorien von Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar macht, 19. Für Gesundheitsdienstleister steht weiterhin Geld zur Verfügung und Gesundheitsassistenten, um E-Health innerhalb der Organisation auszubauen. Wenn Sie den Plan jetzt innerhalb der Gesundheitsorganisation starten, können Sie noch rechtzeitig einen Zuschuss beantragen. Das E-Health Home Incentive Scheme endet Ende dieses Jahres. Sie können noch bis und Tage einreichen. Anreizsystem für E-Health zu Hause. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, durch die bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 30. E-Health Home Incentive Scheme. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 25.02.2021. E-Health Home Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 28. E-Health Thuis-Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 27. E-Health Thuis-Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden. 2. E-Health Thuis-Anreizsystem. Diese Regelung ist wie folgt definiert: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVV: Verordnung EU Nr. 651 der Kommission, mit der bestimmte Kategorien von Beihilfen auf der Grundlage des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar werden, 23. E-Health Home Incentive Scheme. Das,





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