Riesiger Tipp 2024
19. Februar 2024. Trinkgelder von der Steuer abziehen. Zuletzt aktualisiert am: 19. Das Trinkgeld als freiwillige Zuzahlung zu einer Lieferung oder Leistung ist ebenfalls als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern wird in der Regel Trinkgeld gezahlt. Auf der Quittung oder Quittung,