331 Resolution 2024
27. ENTSCHLIESSUNG. vom 26. März 2024. Nr. 330. Kiew. Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 28. Februar 2022 Nr. 164 und vom 3. März 2022 Nr. 187. Das Ministerkabinett der Ukraine beschließt:28. BESCHLUSS vom 3. Januar 2023 Nr. 1 über die Genehmigung der Verordnung über die Besonderheiten der Einfuhr elektrischer Energie im Herbst-Winter-Zeitraum 2022-23 unter den Bedingungen der gesetzlichen Regelung. 16. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. April 2024, mit Ausnahme der Klauseln 8, 1517 der durch diesen Beschluss genehmigten Änderungen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, Klausel 7 der genehmigten Änderungen dieser Beschluss. 17. MINISTERKABINET DER UKRAINE. DEKRET. vom 16. Januar 2024. Nr. 39. Kiew. Zur Änderung einiger Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine zur Regelung der Beziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Entschädigungen für Immobilienobjekte. 2. Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 331 vom 22.03. 2024 Wer hat das Gesetz initiiert: Ministerkabinett der Ukraine Bühne: In Kraft getreten am 22. März 2024 Wer wird betroffen sein: Kinder ohne elterliche Fürsorge, zurückgelassene Kinder. 12. MINISTERKABINET DER UKRAINE. DEKRET. vom 12. Januar 2024. Nr. 32. Kiew. Über die Genehmigung des Verfahrens zur Entsendung von Wehrpflichtigen und Reservisten während der Versammlung sowie. 26. MINISTERKABINET DER UKRAINE. DEKRET. vom 22. März 2024. Nr. 323. Kiew. Zur Genehmigung von Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit staatlicher Beihilfen für Unternehmen, deren Tätigkeiten mit der Nutzung von Einrichtungen verbunden sind. 2. Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 331 vom 22.03. 2024 Wer hat das Gesetz initiiert: Ministerkabinett der Ukraine Bühne: In Kraft getreten am 22. März 2024 Wer wird betroffen sein: Kinder ohne elterliche Fürsorge, zurückgelassene Kinder. 28. Der Beschluss Nr. 331 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 22. März 2024 ist in Kraft getreten, der die Zahlung von vorübergehender Unterstützung für Kinder einführte, bei denen festgestellt wurde, dass keine elterliche Fürsorge vorliegt.