befördert 2024
Tage. 1 Absatz 1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in jedem Kraftfahrzeug, das zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt wird, dem Fahrer während der gesamten Beförderung Belege in elektronischer oder Papierform ausgehändigt, mitgeführt und protokolliert werden. In Deutschland wurden Millionen Fahrgäste im Schienenfernverkehr befördert, deutlich mehr als im Vorjahr.