Markttransparenzstelle 2024
12. Februar 2015. Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur wird im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt betrieben. Die für die Überwachung des Energiegroßhandels erforderlichen Informationen finden Sie hier, Stand 23.04.2013. Um Kraftstoffpreise an das Bundeskartellamt melden zu können, müssen sich meldepflichtige Tankstellenbetreiber zunächst registrieren. Dies ist nun möglich und muss online erfolgen. Kann gemacht werden. Das Formular finden Sie hier.27. Sept. 2019. Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur wird im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt betrieben. Hier werden die zur Überwachung des Energiegroßhandels erforderlichen Daten gesammelt und ausgewertet.