Vertriebsordnung Notare 2024 Salzburg
Der Notar ist berechtigt, Parteien in Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden, Finanzstrafbehörden und vor Gerichten wegen Straftaten zu vertreten, bei denen das Amtsgericht für das Hauptverfahren zuständig ist. Zusätzlich zu den Befugnissen nach Absatz 1 steht diese auch dem Notar zu,