Angeklagter 2024
25. Eine uneidesstattliche Falschaussage wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Ein bloßes Bußgeld ist nicht möglich. Im Falle eines Meineids beträgt die Freiheitsstrafe nicht weniger als ein Jahr. In minderschweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden.