Startseite Anhang 2024
18.01.2019. Für jede Mahlzeit gibt es nur einen Zuschuss für arbeitsbedingte Zwecke, ausgenommen Krankheitstage, Urlaubstage und – vorbehaltlich Buchstabe e – Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer im Ausland eingesetzt werden kann, der Zuschuss übersteigt die Höhe des Zuschusses nicht offizieller geldwerter Vorteilswert der Mahlzeit, den der Zuschuss übersteigt. 01.01.2024. Änderungen KLV Es wurden Änderungen an folgenden Kapiteln vorgenommen: 1. Die Wirbelsäule: Indikation zur Wirbelsäulenversteifungstherapie sowie diverse redaktionelle Ergänzungen