EuGH-Urteil 2024
6. November 2018. Was hat der EuGH entschieden? Arbeitnehmer, die bis zum Jahresende ihren Jahresurlaub nicht genommen haben, müssen nicht mehr befürchten, dass ihr Urlaubsanspruch verfällt.30. M. Der EuGH nahm zur Auslegung der Verbote nach der FFH-Richtlinie Stellung, ging aber an der Vogelschutzrichtlinie vorbei.