Fertigstellung 2024




30.01.2024. Nach dem BGB muss die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages mindestens vier Wochen betragen und kann wahlweise erfolgen. bzw. zum Ende eines Kalendermonats gilt eine Grundkündigungsfrist. Im Fall von 28. Denn laut Beschreibung soll die Vergütung für die gesamte Sache als Inflationsausgleich gezahlt werden. Allerdings hätte diese Einschränkung für beendete Arbeitsverhältnisse bereits bei der Zuerkennung erläutert werden müssen. Laut Beschreibung ist dies nicht geschehen. Es ist daher davon auszugehen, dass Ihnen die gesamte Prämie zusteht.





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