Mitgliedsbeiträge 2024
1. Januar 2006. Steuerliche Absetzung der Mitgliedsbeiträge für Kulturvereine. Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie für gesetzliche Zwecke gemäß § 48 Abschnitt A der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStDV erhoben werden. Im Fall der in, 1. Gemeinnützigen Vereinen ist es in der Regel nur gestattet, Spendenbescheinigungen für Spenden auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular auszustellen, die dann von der Einkommensteuer abgezogen werden können – nicht jedoch für Mitgliedsbeiträge. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wir,