KJHG 2024




1. Die „Empfehlungen zur Gewährung zusätzlicher Leistungen in der Jugendhilfe“ sind Bestandteil der Hessischen Rahmenvereinbarung zur Gestaltung individueller Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Vergütung nach SGB VIII ff. Die Empfehlungen wurden von der „Wirtschaftsarbeitsgruppe“ abgegeben. 1. Die „Tagesgruppe“-Hilfe zählt zum Leistungsspektrum der ambulanten Elternhilfe und ist dann notwendig, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ihrer Aufgabe der Kindererziehung nicht gerecht werden können, das heißt, sie können. 26. Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts. Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG, vollständiges Zitat: Kinder- und Jugendhilfegesetz. BGBl. I S. 1163, das zuletzt per Gesetz verabschiedet wurde. BGBl. Ich p. 1775 wurde geändert





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