Kunst. 73 Absatz 1 2024
22.12.2023. Letzte Änderung 01.01. 2024. Im Staatsanzeiger Nr. 106 vom 22.12.2023 wurde Folgendes veröffentlicht: Hinweis gemäß Art. 73 Par. 6 ZDDFL – Beispiel 5: Person mit Arbeitsvertrag und DUK beim gleichen Arbeitgeber. 29.01.2024. Eine neue Version 16.03 der Client-Software zur Generierung von Daten für die Deklarationen Muster Nr. 1, Muster Nr. 3 und Muster Nr. 6 sowie Verweise gemäß Art. 73, Abs. 1 und Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes. 2. 6. 2024. ANWEISUNGEN ZUR AUFZEICHNUNG VON DATEN ZUR REFERENZ GEMÄSS ART. 73, ABSATZ 1 UND ABSATZ 6 ZDDFL 2023. 06.02. 2024 Alexander. FÜR DIE AUTOMATISIERTE EINREICHUNG VON VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSEN MUSTER Nr. 1 UND Nr. 01. 20242022年2月26日. Der von beiden zu erhaltende Betrag ist gleich. 00 BGN. Jetzt eine Referenz gemäß Art. 73 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes für Einkünfte, die an die beiden Partner gezahlt werden. In Teil II mit Einkommenscode 814 und in Spalte 11 – Bruttobetrag. 4. 9. 2024. 1. Dieses Gesetz regelt die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Verwaltung. Kunst. 2. 1, geändert · ABl. Nr. 65 von 1995, geändert · ABl. Nr. 69 von 2003, in Kraft seit 27.10.2003 Die Gemeinde ist. 4. 9. 2024. Die Verordnung wird auf der Grundlage von Art. 215, Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuches, Art. 86, Abs. 3 des Beamtengesetzes und Art. 219 des Gesetzes über Verteidigung und Streitkräfte der Republik Bulgarien. 12.11.2021. OMEGA-TEAM ERWEITERT SEIN TEAM 27.05.2024 ANLEITUNG ZUR AUFZEICHNUNG VON DATEN ZUR REFERENZ GEMÄSS ART. 73 ABSATZ 1 UND ABSATZ 6 DER MWST. 02.2024 ANWEISUNGEN ZUR AUTOMATISIERTEN EINREICHUNG VON VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSEN, BEISPIEL 1 UND 6. 2. 4. 2024. Hallo, ich möchte Folgendes fragen: Ich habe mit dem Ausfüllen der Referenz gemäß Art. begonnen. 73 Par. 1 des Einkommensteuergesetzes für zivilrechtliche Verträge im Jahr 2014 und ich kann nicht herausfinden, welchen Einkommenscode ich wählen soll – 306 – Einkünfte aus der Ausübung des freien Willens. 16.02.2024. Durchführungsbestimmungen. Vorschriften. Aktuelle Ausgabe von DV. Gesetze. ZU MEINEN AKTEN HINZUFÜGEN. VERORDNUNG Nr. H-1 VOM 6. FEBRUAR 2024 ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND DAS VERFAHREN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON PERSONEN, 29.03.2024. Gemäß den Änderungen in Art. 74, Abs. 1, Kunst. 264 und Kunst. Gemäß Artikel 265 der Zivilprozessordnung haften Notare und Registerrichter künftig gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der Vertragsparteien bei Nichteinhaltung,