Kachelöfen ab 2024 verboten




2. Aufgrund der diffusen Berichterstattung gehen viele Verbraucher davon aus, dass Einzelraumfeuerstellen wie Kaminöfen oder Kachelöfen künftig verboten sein werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI-Industrieverband Haus-Heizungs- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass es kein Verbot für den Einbau oder Betrieb eines solchen gibt, Stand 04.12.2023. Die BImSchV sollen die Luftverschmutzung verringern und das Heizen mit Holz stärker machen umweltfreundlich. Für Heizkessel und Einzelraumfeuerstätten wie Kamine oder Kacheln gilt seitdem: Wer Neubauten baut oder Schornsteine ​​in Gebäuden austauscht, muss spätestens bis zum 5. Februar 2024 einen Schornstein einbauen lassen, der den Dachfirst verlängert. Neue Regeln beim Heizen mit Holz: Millionen Kamine müssen abgeschaltet werden. 05.02. 2024, 18: Von: Amy Walker. Kommentare drucken. Ein Gesetz, das zu Ende geht.





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