Vorkaufsrecht 2024
21. November 2021. Die gesetzliche Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt – je nach Vorkaufsrecht – in der Regel zwei bis drei Monate nach Vorlage des rechtswirksamen Immobilienkaufvertrags. Das Vorkaufsrecht kann innerhalb dieser Fristen bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgeübt werden.