351. 2024




3. Januar 2024. Das GKV-Freibetragsgesetz hat die meisten Betriebsrentner von ihren Beiträgen zur Krankenversicherung entlastet. Ab sofort gibt es für alle Betriebsrenten einen Freibetrag, auf den im Jahr 2024 keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Nur für Betriebsrenten, die darüber hinausgehen, 1. Februar 2024. Zeitschrift für Umweltmanagement. 2024, Sheng Hao Zhang, Chao Feng. Modellierung und Optimierung des Legehenntrocknungsprozesses zur Reduzierung von Protein- und Ammonium-N-Verlusten durch Zugabe von Natriumbentonit und Weizenstroh. Zeitschrift für Umweltmanagement. 2024, Sahar,





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