2024 bereit sein
17.04.2024. Die ArbG ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für die Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der ArbN aufzubewahren, mindestens aber für die Dauer der gesamten Tätigkeit bzw. 14.12.2023. Nachdem wir in diesem Jahr immer wieder gefragt wurden Wir haben genau hingeschaut, ob es nicht etwas optimistischer sein könnte und tatsächlich: das Jahr,