braucht 2024




14. September 2023. Das Bundeskabinett tagt. September erfolgt die Anpassung der Normvorgaben. entschieden. Danach erhöhen sich die Regelleistungen prozentual, das heißt für eine Alleinstehende Person erhöhen sich die Regelleistungen in Euro. Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Anpassungsformel vom 22.11.2023. Die Höhe der Unterstützung für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wird angepasst. angepasst. Für Schutzberechtigte, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gelten Änderungen im SGB II und SGB f sowie bisherige Regelvorgaben





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