Praxissemester NRW 2024
17. 9, 14. 1 Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters, 12 des Lehrerbildungsgesetzes haben die Fähigkeit: 1. Grundelemente des schulischen Lehrens und Lernens auf fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und erziehungswissenschaftlicher Grundlage zu planen und umzusetzen, 17.9, 14.1 Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters, 12 des Lehrerbildungsgesetzes sind in der Lage, 1. Grundelemente des schulischen Lehrens und Lernens auf fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und erziehungswissenschaftlicher Grundlage zu planen und umzusetzen,