Vergütung für Vertragsnaturschutz 2024 NRW
Anwendbare Verordnungen SMBl. NRW. Stand 5. 2024. Nach oben. Abzug und Zahlung. 2. Sonderzahlungen sind dem Berechtigten spätestens fällig. ausgezahlt werden, so dass sie nach § 3 c EStG steuerbefreit sind. Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland, - - € pro Hektar. Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen: 240 € pro Hektar. Die Pflege und Ergänzungsbepflanzung von Streuobstwiesen: 20 – pro Baum max. 1.520,- € pro Hektar. Die Pflege von Hecken: 0,0,9 € pro m². Ministerialblatt MBl. NRW. Nr. 6. 2. 2024 Die Auszahlung der Zuschuss- bzw. Teilzuschussbeträge erfolgt durch die für Nordrhein-Westfalen zugelassene EU-Zahlstelle „Der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesvertreter.