EU-Taxonomie ab 2024




20. Dezember 2023. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, CSRD1, regelt die Pflicht zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit. 26. Ihre Anwendung durch den Finanzsektor ist in der Taxonomieverordnung vorgesehen. Die Offenlegungspflicht für Unternehmen gilt bereits ab dem 10. Januar 2022. Ob ein Unternehmen die eigene Taxonomie-Compliance offenlegen muss, hängt unter anderem davon ab, ob es in den Geltungsbereich fällt, 10. Januar 2022. Es muss das Green Asset nutzen Ratio GAR als neue Taxonomie – Kennzahl offenlegen. Diese Berechnungen sind komplex, daher ist eine differenzierte Betrachtung angebracht.





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