Antibiotika-Packungen 2024
Juli August – was ist neu, was bleibt gleich? Die vereinfachten Abgaberegeln aus der Pandemie bleiben für die Apothekenteams bestehen – einige Änderungen müssen sie dennoch berücksichtigen. Foto. Ene. Auch für den Apothekennotdienst gibt es eine Sonderregelung, 5a ApBetrO: Ist das verschriebene Medikament nicht verfügbar, kann der Apotheker im akuten Fall ein anderes, in Darreichungsform und Qualität vergleichbares Medikament verabreichen. Anwendungsgebiet sowie Art und Menge der Wirkstoffe müssen geklärt sein. Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Apothekerverbandes. Beide Seiten hätten „ein gemeinsames, ab sofort gültiges Verständnis für die Abrechnung der Teilmengen entwickeln können“. Insbesondere wurde für diese Fälle ein Akronym vereinbart: TMA für Teillieferung.