Waldweg 2024
25. M. Der Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz ist durchgesickert. Ein Absatz darin legt fest, dass das Fahrradfahren im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen erlaubt ist. 25. Januar 2024. Das bedeutet: Wer ohne vorherige Rücksprache neue Trails auf Komoot, Strava oder Outdoor-Active veröffentlicht, begeht theoretisch eine Straftat. Hintergrund dieser angestrebten Regelung: Der Stress für Wälder und Wildtiere soll durch eine Beschränkung der Waldnutzung auf bereits angelegte Wege verringert werden.